
Angebotsnummer: 9395982 // BMW iX3: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: – (NEFZ) / 18,9-18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 453-461
THE iX3: DER BMW iX3.
Auf zu neuen Welten: Entdecken Sie die Möglichkeiten des neuen BMW iX3. Kraftvoll im Auftritt, beeindruckt das vollelektrische Sports Activity Vehicle mit bestem Langstreckenkomfort und purer Freude am Fahren – konsequent nachhaltig, dynamisch und effizient. Sein großzügiges Platzangebot und die enorme Variabilität bieten Ihnen viel Spielraum und machen den neuen BMW iX3 zum perfekten Partner für jedes Abenteuer.
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► LEASINGBEISPIEL DER BMW BANK GMBH 1): AB 719,- 🅴🆄🆁 MTL.

BMW iX3:
M Carbonschwarz metallic, Sensatec perforiert schwarz, Inspiring, Sportsitze für Fahrer und Beifahrer, Sitzheizung für Fahrer und Beifahrer, Parking Assistant (inkl. Rückfahrkamera und PDC), M Dachreling Hochglanz Shadow Line, Adaptiver LED-Scheinwerfer, Adaptives Fahrwerk, Driving Assistant Professional, BMW Live Cockpit Professional (Navigation), Klimaautomatik, 19″ Aerodynamikräder, u.v.m.
- Anschaffungspreis: 55.936,69 EUR
- Leasingsonderzahlung: 3.000,00 EUR (entspricht der Höhe der staatlichen Förderungen*)
- Laufzeit: 48 Monate
- Laufleistung p.a.: 10.000 km
- Gesamtpreis: 37.512,00 EUR
48 MONATLICHE LEASINGRATEN À: 719,00 EUR
Zzgl. Transport- und Überführungskosten: 990,00 EUR
BMW iX3: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: – (NEFZ) / 18,9-18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 453-461; Leistung: 210 kW (286 PS); Kraftstoff: Strom
Freude am Fahren. 100% elektrisch.


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1 Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand 04/2023. Ist der Leasingnehmer Verbraucher, besteht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Gültig bei Vertragsabschluss und Zulassung bis 30.06.2023. Nur solange der Vorrat reicht.
Zzgl. 990,00 EUR – Transport- und Überführungskosten (Diese sind bei Leasing gesondert zu bezahlen). || UPE = Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.
* Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Auch ein BMW Junger Gebrauchter, der z.B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann mit dem Umweltbonus unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80% abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus dürfen für Junge Gebrauchte zwischen Erst- und Zulassung bei Antragstellung maximal 12 Monate liegen und sie dürfen nur eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten.
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
KRAFTSTOFF- /STROMVERBRAUCH UND CO2-EMISSIONEN
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‘Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigt/en Sonderausstattungen.
Bei allen Angaben gilt: Fehler, Tippfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.