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EIN JAHR LÄNGER, EIN GRUND MEHR.
MIT DER BMW 2+1* GEWÄHRLEISTUNG.

Mit dem Kauf eines BMW haben Sie sich für höchste Qualität und Zuverlässigkeit entschieden. Und im Fall der Fälle profitieren Sie von einem umfassenden Angebot zum Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten. Informieren Sie sich bei uns über die neue BMW 2+1* Gewährleistung und unsere attraktiven BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete oder Anschlussgarantien für Ihren BMW.

Wir beraten Sie gerne.

Ihr neuer BMW.
Die BMW 2+1* Gewährleistung.

Mit der neuen BMW 2+1* Gewährleistung können Sie jetzt noch länger absolut gelassen bleiben: Denn neben den 24 Monaten gesetzlicher Gewährleistung gewähren wir Ihnen weitere 12 Monate Anspruch auf Nachbesserung bei technischem Mangel, und das auf jeden Neuwagen (mit Erstzulassung ab 01.11.2016) ganz ohne Kilometerbegrenzung. Alle Details zur neuen BMW 2+1* Gewährleistung fasst der BMW Qualitätsbrief für Sie zusammen, den Sie bei der Fahrzeugübergabe erhalten und auch hier herunterladen können.

Die Leistungen der
BMW 2+1* Gewährleistung im Überblick.

Damit können Sie laut BMW Qualitätsbrief rechnen:

  • Kostenfreie Beseitigung technischer Mängel.
  • Übernahme der aufgrund eines Sachmangels anfallenden Abschleppkosten.
  • Vollständige Beweislastumkehr zugunsten des Kunden.
  • Kosten für die Erhaltung Ihrer Mobilität wahlweise durch ein Ersatzfahrzeug, Taxi oder einen Hol- und Bring-Service nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs werden in den ersten 24 Monaten des Qualitätszeitraums übernommen.


Die erweiterte Gewährleistung gilt seit dem 01. November 2016 für Sie und Folgebesitzer ab erstmaliger Zulassung oder Auslieferung (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) und kann in ganz Europa** bei allen vom Hersteller anerkannten Betrieben*** geltend gemacht werden.


* Über die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung hinaus können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs verlangen. Ihr BMW Partner berät Sie hierzu gerne.
** Geltungsbereich: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Kanarische Inseln), Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern.
*** BMW Vertragshändler, BMW Niederlassungen, BMW Service-autorisierte Vertragswerkstätten.