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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts.

Wir möchten, dass jeder Mensch unseren Online-Auftritt uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns aktiv für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu gestalten. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler Bestandteil, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist.

Wir sind bemüht, unseren Online-Auftritt im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die Richtlinie (EU) 2019/882 in nationales Recht umsetzt, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
https://www.bmw-hubauer.de/

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung und zur Nutzung der angebotenen Funktionen

Auf unserer Website bieten wir verschiedene Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an, die es Kunden ermöglichen, Produkte und Dienstleistungen online zu erwerben. Die verfügbaren Dienste werden im Folgenden beschrieben.

1.1 Online-Anfrage/Bestellung von Fahrzeugen.

Der Einstieg zur Online Fahrzeug-Anfrage/Bestellung erfolgt über unsere Homepage. Je nach Verfügbarkeit werden verschiedene Optionen für die Fahrzeugbestellung angeboten:

Kaufen

Kunden können Fahrzeuge online über die Webseite kaufen und sich vor Ort bei uns ausliefern lassen.

Leasing

Kunden können über das BMW Leasing bei der BMW Bank GmbH Fahrzeuge nutzen, ohne sie zu kaufen. Bei einem Kilometerleasingvertrag werden den Kunden Fahrzeuge gegen Zahlung einer gleichbleibenden monatlichen Rate überlassen. Die Höhe der Rate ist abhängig vom Fahrzeugpreis sowie der vereinbarten Laufleistung und Laufzeit. Die Laufzeit liegt in der Regel zwischen 24 und 48 Monaten. Außerdem können Servicebausteine wie ein Werkstatt- oder Reifenservice abgeschlossen werden.

Es kann eine einmalige Leasingsonderzahlung zu Vertragsbeginn geleistet werden, um die monatliche Rate zu reduzieren. Die BMW Bank GmbH kann dabei Sicherheiten wie zum Beispiel eine Bürgschaft oder Kaution verlangen. Die BMW Bank GmbH bleibt Eigentümerin des Fahrzeugs, Kunden sind Halter des Fahrzeugs. Während der Leasingzeit sind diese für Versicherung, Wartung und Reparaturen des Fahrzeugs verantwortlich.

Während der vertraglichen Leasingzeit kann der Vertrag nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Am Ende der vertraglichen Laufzeit muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Zustand zurückgegeben werden. Das Fahrzeug muss frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Dabei gelten normale Verschleißspuren nicht als Schaden. In der Endabrechnung werden eine über- oder unterschrittene Fahrleistung sowie etwaige Minderwerte abgerechnet. Dies kann für Kunden weitere Kosten bedeuten.

Finanzierung

Kunden können mit einem Darlehensvertrag von der BMW Bank GmbH eine bestimmte Geldsumme erhalten und diese Summe innerhalb einer bestimmten Laufzeit zurückzahlen. Während der Laufzeit werden monatliche Raten an die BMW Bank GmbH gezahlt, die auch einen vereinbarten Zins enthalten. Mit dem Zins bezahlen Kunden der BMW Bank GmbH Geld dafür, dass sie ihnen für eine bestimmte Zeit Geld überlässt.

Bei einer Fahrzeugfinanzierung wird das Geld an den Darlehensvermittler ausgezahlt. Aus jeder Rate werden zunächst die laufenden Zinsen abgedeckt, der verbleibende Teil der Rate wird zur Rückzahlung des Darlehens verwendet. Der Zinssatz bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit gleich. Möglicherweise müssen Kunden eine Sicherheit leisten. Weitere Informationen zum Darlehensvertrag mit der BMW Bank GmbH sind im Darlehensantrag zu finden.

Beratung anfragen

Kunden können eine persönliche Beratung anfordern, indem sie ihre persönlichen Daten angeben. Ein Mitarbeiter wird sich anschließend telefonisch oder per E-Mail melden.

Inzahlungnahme

Kunden können ihr Interesse an der Inzahlungnahme ihres Fahrzeugs durch teilnehmende Inzahlungnahme-Partner angeben und einen unverbindlichen Schätzwert erhalten, indem sie ihre persönlichen Daten und Fahrzeugdaten eingeben. Die Bewertung ist unverbindlich und kostenlos.

1.2 Online Terminvereinbarung

Kunden können über die Online Terminvereinbarung einen Servicetermin buchen, indem sie die gewünschten individuellen Leistungen für ein bereits in ihrem Besitz befindliches Fahrzeug und einen Termin auswählen. Für die Nutzung wird eine BMW ID benötigt und das Fahrzeug muss mit der BMW ID verknüpft sein.

1.3 Probefahrt

Kunden können über die Probefahrtbuchung eine Probefahrt in einem Fahrzeug einer gewünschten Modellreihe buchen, indem sie ihre persönlichen Daten angeben und das gewünschte Datum mit Uhrzeit auswählen, an dem die Probefahrt stattfinden soll.

2. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

2.1 Anwendung von harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen

Unsere Website orientiert sich an den Anforderungen der Norm EN 301 549, welche im Rahmen des BFSG Anwendung findet. Für Webinhalte bedeutet das die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1, mindestens auf dem Konformitätsniveau AA.

Die WCAG sind ein internationaler Standard von barrierefreien Richtlinien. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im Internet, erstellt und fortgeführt. Ziel der Richtlinien ist es, im Sinne der digitalen Barrierefreiheit Strukturen für digitale Angebote zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermöglichen.

2.2 Unterstützende Maßnahmen

Zur Verbesserung der Zugänglichkeit stellen wir u. a. folgende Funktionen bereit:

  • Zoomfunktion für Texte und Bilder
  • Ausreichende Farbkontraste
  • Alternativtexte für Grafiken
  • Strukturierter Seitenaufbau mit HTML5
  • Tastaturnavigation
  • Regelmäßige Prüfungen

3. Kontaktangaben – Barriere melden

Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldungen.

So können Sie uns erreichen:

  • per Post
  • per E-Mail
  • per Telefon

Hubauer GmbH
Verantwortliche/r: Robert Hubauer
Ingolstädter Str. 19
84030 Landshut
Deutschland

E-Mail: mail@bmw-hubauer.de
Telefonnummer: +49 (0)871 / 975660

4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Länder schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Kontakt
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Ihre Anfragen und Informationen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

5. Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 28.06.2025 aktualisiert.