
BMW i4 eDrive35: Energieverbrauch kombiniert: 15,4 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 493 km (WLTP) // Angebotsnr.: 16999610
100 % ELEKTRISCHE FAHRFREUDE.
Im neuen BMW i4 Gran Coupé sind Sie sportlich und 100% elektrisch unterwegs. Statt lokaler Emissionen hinterlässt es bleibenden Eindruck: Die neu gestaltete Front unterstreicht den athletischen Charakter. Das Heck prägen elegante Heckleuchten, die ein ästhetisches Gesamtbild eröffnen. (optional) Im Interieur verbreiten das neue Lenkraddesign und Wasserfallbeleuchtung modernes Ambiente. Entdecken Sie alle Modellvarianten des neuen BMW 4er Gran Coupé, seine Ausstattungsoptionen und technischen Daten sowie vielfältige Leasing- und Finanzierungsmöglichkeiten. Das neue BMW i4 Gran Coupé zeigt seinen sportlichen Charakter in jeder Facette. Ein zweifarbiges Felgendesign und schlanke Frontleuchten heben es auch optisch aus der Masse. Innen sorgen M PerformTex Sportsitze in Schwarz für Halt, neu gestaltete Luftauslässe verbreiten frische Atmosphäre. Dank digitaler Dienste wie dem BMW Intelligent Personal Assistant sind Sie unterwegs bestens vernetzt.

► LEASINGBEISPIEL DER BMW BANK GMBH 1): AB 299,- 🅴🆄🆁 MTL. NETTO

BMW i4 eDrive35 Gran Coupé:
Exterieur: Saphirschwarz metallic
Interieur: Sensatec perforiert | Cognac
Sonderausstattung:
- Anhängerkupplung mit schwenkbarem Kugelkopf
- Aktive Geschwindigkeitsregelung mit Stop&Go
- Comfort Paket (Komfortzugang, Lordosenstütze, etc.)
- HiFi-Lautsprechersystem
- 18“ LMR Doppelspeiche 853 Bicolor
► Weitere Ausstattungen (individuell konfigurierbar)
LEASINGBEISPIEL DER BMW BANK GMBH 1)
Anschaffungspreis: 53.050,00 €
Leasingsonderzahlung: 2131,69 €
Laufleistung p.a.: 5.000 km
Laufzeit: 27 Monate
27 mtl. Leasingraten á: 299,00 €
monatliche netto Leasingrate:
ab 299,- EUR
BMW i4 eDrive35: Energieverbrauch kombiniert: 15,4 kWh/100 km (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 493 km (WLTP); Leistung: 210 kW (286 PS)
Abbildung zeigt Sonderausstattungen.
► THE i4 – DAS BMW i4 GRAN COUPÉ.
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1) Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand 08/2025. Alle Preise exkl. der gegebenenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Dieses Beispiel gilt nicht für Verbraucher. Es richtet sich ausschließlich an selbstständige und gewerbliche Kunden. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.
Das Angebot gilt bei Abschluss eines Leasingvertrages für den oben aufgeführten BMW Neuwagen bis 30.09.2025. Kundenzulassung bis 31.12.2025.
Zzgl. 920,16 EUR – für Auslieferungspaket (Diese sind bei Leasing gesondert zu bezahlen).
Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen. Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen aufpreispflichtige Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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* Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und die meisten unserer BMW Plug-in-Hybride. Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und die meisten unserer BMW Plug-in-Hybride.
KRAFTSTOFF- /STROMVERBRAUCH UND CO2-EMISSIONEN
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigt/en Sonderausstattungen.
Bei allen Angaben gilt: Fehler, Tippfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.