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BMW i5 - Gewerbe

BMW i5 xDrive40 Limousine: Energieverbrauch kombiniert WLTP: 17,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert WLTP: 0 g/km; CO₂-Klasse: A; Leistung: 290 kW (394 PS); Elektrische Reichweite WLTP: 487 km // Angebotsnr.: 20128884

DER BMW i5.

UNSER AKTIONSMODELL FÜR GEWERBEKUNDEN.

► LEASINGBEISPIEL DER BMW BANK GMBH 1)AB 756,- 🅴🆄🆁 MTL. NETTO


AKTIONSMODELL: BMW i5 xDrive40 Limousine


    Weitere Ausstattungen (individuell konfigurierbar)


    LEASINGBEISPIEL DER BMW BANK GMBH FÜR GEWERBEKUNDEN 1)

    Fahrzeug-Grundpreis: 76.042,04 €
    Leasingsonderzahlung: 0,00 €
    Laufzeit: 36 Monate
    Laufleistung p.a.: 10.000 km
    36 mtl. Leasingraten à: 756,00 €
    Gesamt­preis: 27.216,00 €

    EXKLUSIV FÜR GEWERBEKUNDEN.
    monatliche netto Leasingrate:

    ab 538,- EUR


    BMW i5 xDrive40 Limousine: Energieverbrauch kombiniert WLTP: 17,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert WLTP: 0 g/km; CO₂-Klasse: A; Leistung: 290 kW (394 PS); Elektrische Reichweite WLTP: 487 km // Abbildung zeigt Sonderausstattungen.

    ► THE i5 – DER BMW i5.



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      Wir respektieren den Schutz Ihrer Daten.Mehr Informationen.


      1) Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand 07/2026. Alle Preise exkl. der gegebenenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.Dieses Beispiel gilt nicht für Verbraucher.Es richtet sich ausschließlich an selbstständige und gewerbliche Kunden. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München.

      Das Angebot gilt bei Abschluss eines Leasingvertrages für den oben aufgeführten BMW Neuwagen bis 30.09.2026. Kundenzulassung bis 31.12.2026.

      Zzgl. 1088,24 EUR – für Auslieferungspaket (Diese sind bei Leasing gesondert zu bezahlen).

      Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen. Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen aufpreispflichtige Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

        ENTDECKEN SIE UNSERE KURZFRISTIG VERFÜGBAREN MODELLE
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        * Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und die meisten unserer BMW Plug-in-Hybride. Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und die meisten unserer BMW Plug-in-Hybride.


        KRAFTSTOFF- /STROMVERBRAUCH UND CO2-EMISSIONEN

        Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.

        Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

        Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigt/en Sonderausstattungen.
        Bei allen Angaben gilt: Fehler, Tippfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.