BMW iX1 xDrive30: Energieverbrauch kombiniert: 18,1 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); Elektrische Reichweite: 417–438 km (WLTP); CO₂-Klasse: A
BEREIT FÜR DAS ABENTEUER ALLTAG.
Mit der richtigen Begleitung wird jeder Tag ein bisschen fortschrittlicher, aufregender und angenehmer. Die BMW X1 Modelle sind an Ihrer Seite. Zum Beispiel durch ihr selbstbewusstes, markantes X-Design. Viel Platz für alle Mitfahrenden, plus eine Menge Stauraum. Ein multimediales Cockpit mit BMW Curved Display, in dem Sie alles spielend leicht per Sprache oder Touch bedienen. Ein Fahrerlebnis, das immer wieder Spaß macht. 365 Tage im Jahr.

► LEASINGBEISPIEL DER BMW BANK GMBH 1): AB 199,- 🅴🆄🆁 MTL. NETTO
GROSSKUNDEN AKTIONSMODELL – BMW iX1 xDrive30:
- M-Sport Paket
- 360 Grad Kamera
- Adaptive LED-Scheinwerfer
- Sitzheizung
- Automatikgetriebe
- Harman/Kardon Lautsprechersystem
- uvm.
► Weitere Ausstattungen (individuell konfigurierbar)
LEASINGBEISPIEL DER ALPHABET FUHRPARKMANAGEMENT GMBH 1)
EXKLUSIV FÜR GROSSKUNDEN.
monatliche netto Leasingrate:
ab 199,- EUR
BMW iX1 xDrive30: Energieverbrauch kombiniert: 17,5 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); Elektrische Reichweite: 427 km (WLTP); CO₂-Klasse: A; Spitzenleistung: 230 kW (313 PS) // Abbildung zeigt Sonderausstattungen.
► THE iX1 – DER BMW iX1.
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1) Monatliche Beispiel-Leasingrate bei 18 Monaten Laufzeit und 10.000 km Laufleistung. Leasingraten optional mit 18 bis 54 Monaten Laufzeit bei variabler Laufleistung. Das freibleibende Leasingangebot der Alphabet Fuhrparkmanagement GmbH ist gültig für Neufahrzeugbestellungen bis zum 31.12.2025 und vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung durch Alphabet. Kosten für Überführung und Zulassung sind nicht enthalten. Weitere Details entnehmen Sie den Einzelleasingangeboten.
Stand 10/2025. Nur solange der Vorrat reicht.
Das Fokusmodell ist verfügbar für berechtigte Großkunden mit gültigem BMW Group Großkunden Abkommen bei Bestellung über ihren BMW Großkunden Stützpunkt. Irrtümer und Änderungen bei den Angaben bleiben vorbehalten. Die abgebildeten Modelle enthalten zum Teil auch Sonderausstattungen, die nicht zum serienmäßigen Lieferumfang gehören.
Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen. Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen aufpreispflichtige Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
* Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und die meisten unserer BMW Plug-in-Hybride. Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug-in-Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1‑%‑Regelung bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses legt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 80 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren fest. Diese Voraussetzungen erfüllen alle unsere BMW i Modelle und die meisten unserer BMW Plug-in-Hybride.
KRAFTSTOFF- /STROMVERBRAUCH UND CO2-EMISSIONEN
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigt/en Sonderausstattungen.
Bei allen Angaben gilt: Fehler, Tippfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.