Mit dem Kauf eines BMW haben Sie sich für höchste Qualität und Zuverlässigkeit entschieden. Und im Fall der Fälle profitieren Sie von einem umfassenden Angebot zum Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten. Informieren Sie sich bei uns über die neue BMW 2+1* Gewährleistung und unsere attraktiven BMW Gewährleistungsverlängerungs-Pakete oder Anschlussgarantien für Ihren BMW.
Wir beraten Sie gerne.
Damit können Sie laut BMW Qualitätsbrief rechnen:
Die erweiterte Gewährleistung gilt seit dem 01. November 2016 für Sie und Folgebesitzer ab erstmaliger Zulassung oder Auslieferung (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) und kann in ganz Europa** bei allen vom Hersteller anerkannten Betrieben*** geltend gemacht werden.
* Über die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung hinaus können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs verlangen. Ihr BMW Partner berät Sie hierzu gerne.
** Geltungsbereich: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Kanarische Inseln), Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern.
*** BMW Vertragshändler, BMW Niederlassungen, BMW Service-autorisierte Vertragswerkstätten.