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LADEN SIE IHR BUSINESS NEU AUF! PROFITIEREN SIE ALS GEWERBEKUNDE VON UNSEREN ATTRAKTIVEN SONDERKONDITIONEN!

STARTEN SIE MIT UNSEREN VERFÜGBAREN VOLLELEKTRISCHEN BMW i MODELLEN DURCH UND ERLEBEN SIE FREUDE AM FAHREN. ELEKTRISCH.


NACHHALTIG PROFITIEREN.
BIS ZU 4.500 EURO VORTEIL SICHERN.*

EIN BONUS FÜR SIE UND DIE UMWELT.

Mit dem aktuell in Deutschland angebotenen und im Zuge der „Innovationsprämie“ noch erhöhten Umweltbonus* erhalten Sie beim Erwerb eines vollelektrischen BMW Modells bis zu 4.500 Euro.
Nutzen Sie diese attraktiven Konditionen und vereinbaren Sie gleich eine Probefahrt bei uns. Wir beraten Sie gerne.

PROBEFAHRT VEREINBAREN.

► UNSERE ANGEBOTE FÜR GEWERBEKUNDEN

Als engagierter Unternehmer sind Ihre Anforderungen an die tägliche Mobilität vielseitig. Sie erwarten ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit, Innovation, Sicherheit und Fahrfreude für Sie persönlich oder Ihre Mitarbeiter. Als kleines oder mittelständisches Unternehmen brauchen Sie vor allem eines: Partner, die genauso flexibel sind wie Sie und in jedem Moment auf Ihre Bedürfnisse eingehen können. Wir betreuen Sie vor Ort mit passenden Lösungsvorschlägen, zum Beispiel bei der Wahl Ihres Fahrzeugmodells, maßgeschneiderten Finanzierungs- oder Leasingangeboten und flexiblen Servicepaketen.

BMW i4 eDrive35: Stromverbrauch in kWh/100 km: – (NEFZ) / 18,7-15,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 406-483
BMW iX1 xDrive30: Stromverbrauch in kWh/100 km: – (NEFZ) / 18,1-16,8 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 417-440
BMW iX3: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: – (NEFZ) / 18,9-18,5 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 453-461


ZUKUNFT ZAHLT SICH AUS. PROFITIEREN SIE ALS DIENSTWAGENNUTZER VON DER VERGÜNSTIGTEN DIENSTWAGENBESTEUERUNG** AUF BIS ZU 0,25 % REDUZIERT.

Der Staat fördert vollelektrische Fahrzeuge auch über eine ermäßigte Dienstwagenbesteuerung**, wenn das Fahrzeug gewerblich genutzt wird. Vereinfacht gesagt beträgt sie für Modelle mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro nur ein Viertel (0,25%) und über 60.000 Euro nur die Hälfte (0,5%).

  • Elektrisierender Steuervorteil.

  • Mit einem BMW Plug-in-Hybrid-Modell oder einem BMW i Modell als Dienstwagen, den Sie überwiegend beruflich nutzen oder vom Arbeitgeber gestellt bekommen, profitieren Sie unmittelbar: Der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird deutlich reduziert. Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Bei Fragen zur Förderung helfen wir Ihnen gerne weiter.

  • Förderfähige Modelle.

  • Die aktuellen Vorteile erhalten Sie ohne Einschränkung für alle BMW i Modelle sowie auch für viele BMW Plug-in-Modelle. Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Elektrisieren Sie jetzt Ihren Alltag und erleben Sie selbst die Faszination der Elektromobilität. Die wachsende Ladeinfrastruktur und die absolute Alltagstauglichkeit machen diese Modelle jetzt noch attraktiver.


** Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. // Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km nach dem WLTP-Testverfahren beträgt. Diese Voraussetzungen erfüllen alle BMW i Modelle. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.


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SOFORT VERFÜGBAR – JETZT ANGEBOT ANFORDERN!

Hier finden Sie eine Auswahl unserer 0 sofort verfügbaren Neufahrzeuge.


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Gerne beantworten wir diese in einem persönlichen Beratungsgespräch. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Nachricht über das Kontaktformular.

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    1 Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München; Stand 02/2023. Dieses Beispiel gilt nicht für Verbraucher. Es richtet sich ausschließlich an selbstständige und gewerbliche Kunden. Alle Beträge zzgl. MwSt. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Wir vermitteln Leasingverträge und Finanzierungsverträge ausschließlich an die BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Gültig bei Vertragsabschluss und Zulassung bis 31.03.2023. Nur solange der Vorrat reicht.
    Zzgl. Transport- und Überführungskosten (Diese sind bei Leasing gesondert zu bezahlen). || UPE = Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.

    * Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Auch ein BMW Junger Gebrauchter, der z.B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann mit dem Umweltbonus unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80% abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus dürfen für Junge Gebrauchte zwischen Erst- und Zulassung bei Antragstellung maximal 12 Monate liegen und sie dürfen nur eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten.

    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.

    Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.

    Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigen Sonderausstattungen. Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.


    KRAFTSTOFF- /STROMVERBRAUCH UND CO2-EMISSIONEN

    Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich.

    Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‘Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

    Fahrzeugabbildungen sind farbabweichend und zeigt/en Sonderausstattungen.
    Bei allen Angaben gilt: Fehler, Tippfehler, Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.